So stellt es BM Herberich in der RNZ dar:

1. Kostenvoranschlag

[Und zum Vorwurf der nicht an seine Gemeindräte weiter geleiteten Kosteninfos: „Eine Kontakt Aufnahme mit Herrn Simon erfolgte bereits im Oktober 2006.“ Weitere Versuche seitens der Gemeindeverwaltung, einen konkreten Kostenvorschlag vor der entscheidenden Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2007 zu erhalten, blieben erfolglos. Volker Simon fragt zurück: „Warum redet keiner mit uns?“]

Eine solche Aussage des BM obwohl die Herstellerfirma, nachweislich, sich immer wieder angeboten hat. Das Gremium hat zu keiner Zeit für die Komplettsanierung um Abgabe eines Angebotes gebeten. Kein Unternehmer kann einfach ein Angebot senden, ohne zu wissen was der Kunde eigentlich will (Materialen/Ausführungen etc). Deswegen hat der Hersteller 3mal das Gremium um Kontaktaufnahme gebeten um einen Dialog zu führen und ein gezieltes projektorientiertes Angebot erstellen zu können. So funktioniert Marktwirtschaft!

Der einzige welcher entschieden hat, dass kein Kontakt entstand ist der BM selbst. Die Schreiben des Herstellers wurden nachweislich nicht an die GRäte weiter geleitet, obwohl diese an dieselben gerichtet waren. [man wartet noch immer was die GR gegen solche Vorgehensweisen unternehmen - für mich persönlich ist das "Nichtzurverfügungstellung von wichtigen Planungsinformationen um eine objektive Beschlussfassung im Gremium überhaupt herbei führen zu können" (siehe auch §43 Abs 5 GemO)]. Auch ein Besuch der Herstellerfirma in Hüffenhardt wurde seitens des BM abgewehrt/abgeblockt. Dafür gibt es Zeugen! Da kann man nur nochmal dieses zitieren!

2. Förderbetrag Kinderhaus
Na endlich wird wenigstens ein wenig "Farbe" bekannt. Den Modernisierungs-/Sanierungszuschuss in Höhe von € 24.000,00 - genannt vom BM in der RNZ - habe ich bei den Kosten selbstverständlich "neu" berücksichtigt. Stellt sich nur die Frage, warum der mögliche Förderzuschussbetrag in allen Publikationen der Gemeinde den Bürgern verschwiegen wird/wurde.

3. Förderzuschuss (Politik)
[Demzufolge und aufgrund positiver Signale aus dem Regierungspräsidium ist sich Bruno Herberich „sehr sicher, dass gefördert wird“. Das „Störfeuer“ aus Berlin komme für ihn überraschend und würde alle bisherigen Planungen umwerfen, auch beide Konzepte treffen.]

Na also, was rechtlich nicht gesichert ist kann eben einfach nicht eingeplant werden, das wäre nur Augenwischerei, und an der Börse sind wir auch nicht. Die Bürger bekommen von Banken auch kein Geld, wenn sie sagen: 'ich will Summe "X" für etwas investieren, weil ich "eventuell" den Betrag "Y" noch als Zuschuss erhalten könnte/werde/erhoffe/erspekuliere etc.'

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage bleibt es schlichtweg bei den Spalten 3 und 7 - alles andere ist derzeit, hinsichtlich Zuschüssen, einfach schönes Wunschdenken

Sollte Berlin es noch auf die Reihe bekommen, muss als nächster Schritt der Landtag in BW die Vergaberichtlinien beschliesen und umsetzen. Aber Achtung: unabdingbar ist hierzu aus der Verwaltungsvereinbarung der Schlußsatz welcher wie folgt lautet:
"Diese Vereinarung tritt zum 01. Januar 2009 ausser Kraft, wenn die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichgesetzes nicht bis zum 31. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind."
Die Gesamtverknüpfung der vorstehenden Klausel mit den beiden Gesetzen ist das eigentliche Problem an der Sache!

Hinweis: Sollten vorher Fördergelder in dieser Verbindung fliesen, erfolgen alle Zahlung "unter Vorbehalt der Rückforderung" - das ist nun mal juristischer Fakt!