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080307 - Verwaltungsvereinbarung

In der Bürgerversammlung wurde mitgeteilt, dass die Kinderbetreuung - egal ob Kinderhaus oder Kindergarten - ab 2009 ausschließlich in Hüffenhardt umgesetzt wird.

Hierzu verweise ich auf die "rechtsgültige Vereinbarung zwischen Hüffenhardt und Kälbertshausen vom 06.06.1974 (gültig ab dem 01.01.1975)" welche unstrittig Rechtsbestand hat, sowie auf den GR-Beschluss vom 15.11.07

Gemeinderatsbeschluss:
wie dem Amtsblatt Nr: 50 vom 13.12.2007 zu entnehmen ist, hat der GR und OvSt von Kälbertshausen in der GR-Sitzung vom 15.11.2007 folgenden Antrag gestellt: "Die Kindergärten sollen zu einem Kindergarten vereint werden, in Kälbertshausen soll eine Kleinkindergruppe eingerichtet werden" Dieser (zweiteilige) Antrag wurde mit 1:11 Stimme vom Gemeinderat im Gesamten (eine Gesamtabstimmung) abgelehnt.

Die damit vollständige und uneingeschränkte Antragsablehnung (ohne wenn und aber) bedeutet im Detail, dass:
a) die Kindergärten werden nicht zu einem Kindergarten vereint
und
b) in Kälbertshausen wird keine Kleinkindergruppe eingerichtet.

Auswirkung:
Mit der Entscheidung (a) unterstreicht der Gemeinderat somit ausdrücklich und nachhaltig, dass die bestehende und heute noch rechtsgültige Vereinbarung zwischen Hüffenhardt und Kälbertshausen vom 06.06.1974 (gültig ab dem 01.01.1975 ; genehmigt vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit Verfügung Nr: 12-21/0001 vom 12.06.1974) in Bezug auf § 10 Abs: 3 auch in der Praxis weiterhin gelebt wird. Der GR steht somit uneingeschränkt und ohne Vorbehalte hinter der vorgenannten Vereinbarung.

Anmerkung:
Obwohl es manche Gemeinderäte immer wieder behaupten, steht in der Vereinbarung keine Mindestgrenze bzgl. der Kinderanzahl, sondern eindeutig die Worte: "bei Bedarf"!

Meinung:
Mit dieser getätigten Entscheidung (a) würdigte (aus meiner Sicht) der GR nachhaltig, den geleisteten hohen Kostenaufwand sowie das Engagement der (überwiegend Kälbertshäuser) BürgerInnen für die Erweiterung bzw. Modifizierung (z.B. Feuerwehrtreppe / Dachbegrünung etc) des KiGa Kälbertshausen in 2005 im Zuge der Umbaumaßnahmen der Sport- und Festhalle zu einem Bürgerhaus. Somit ist das finanzielle, aber auch körperliche Engagement der BürgerInnen nicht vergebens investiert worden.

Schlussfolgerung:
wie das mit der Eingangs erwähnten Aussage jetzt zu vereinbaren ist, kann ich nicht nachvollziehen, da ja ein nachfolgender Beschluss hierzu nicht stattgefunden hat. Für Erläuterung der tatsächlichen Rechtslage wäre ich dankbar, da meine Anmerkung an das Gremium hierzu - vom 19.12.07 - bis heute unbeantwortet blieb.

Fazit:
An erster Stelle sind doch bestehende rechtsgültige Vereinbarungen/Verträge einzuhalten, oder frist- und formgerecht zu kündigen um überhaupt neue Wege (an)gehen zu können.

Nebenbei:
Zu begrüßen ist auch der Beschluss (15.11.2007) zur "Kündigung des Vertrages für die Förderung und den Betrieb des kirchlichen Kindergartens Kälbertshausen vom 01.01.2004 zum Ende des Kindergartenjahres 2008/2009". Mit diesem Beschluss wurde somit die Möglichkeit für die Verwaltung geschaffen, die derzeitige (leider missliche) finanzielle Struktur (siehe Amtsblatt Nr. 50) der Kindergartenfinanzierung wieder auf eine (eventuell gesetzliche) Grundbasis (mit vielleicht 63% Zuschuss ? und 80% vom Defizit ?) zu stellen um sich daraus wieder neu nach vorne zu entwickeln.