Offizielle Anfrage

Guten Tag Herr BM Herberich,

nach Einsichtnahme in die Pläne des Kinderhauses stellt sich die Frage, ob der Neubau des Kinderhauses mit der LBO §39 Abs.1 bis 3 im Einklang steht, da ja die zweite Ebene nur über ein Treppenhaus, nicht mit einem z.B. behindertengerechten Aufzug = barrierefrei, erreichbar/nutzbar ist.
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die 2. Ebene nicht erreichbar nach §39 LBO?
Da ja das Projekt langwierig geplant ist, dürfte diese Frage sicherlich seitens der Verwaltung geklärt sein und einer kurzfristigen Beantwortung somit nichts im Wege stehen
Mit freundlichem Gruß aus Hüffenhardt



M. Dietrich