Bekanntmachungen

1.1. Geht man von der Bekanntmachung im Amtsblatt am 20. Dezember 2007 aus, wurde das Begehren fristgerecht (Ablauf der 6 Wochenfrist dann am 31.01.2008) und in der erforderlichen Schriftform eingereicht.
Er schlägt im Interesse der Initiatoren vor,
die Bekanntmachungen in der Kraichgau Stimme und der Rhein-Neckar-Zeitung am 13. bzw. 19. Dezember 2007 als Bekanntmachungstermine unberücksichtigt zu lassen, obwohl diese, auch nach Aussage des Gemeindetags Baden-Württemberg, den Fristlauf in Gang setzen
Das wäre ein Novum, wenn Presseberichte von Journalisten als "amtliche Bekanntmachungen" gewertet werden würden. Was wäre, wenn ein Pressebericht versehentlich falsch ist, haftet dann die Gemeinde? Ich verweise, der Einfachheit halber, auf § 4 III 1 der BWGO (baden-Württembergischen Gemeindeordnung), was mir auf Anfrage, beim Gemeindetag, auch bestätigt wurde! In welcher Darstellungsform "amtlich Bekanntmachungen" in der (Tages-)Presse Rechtsgültigkeit erlangen, weis ein Bürgermeister aber selbst genau ... so das Sekretariat des Gemeindetages erläuterte!

2.8. Obwohl laut Gemeindeordnung nicht vorgesehen, sollen auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens im Rahmen der Bürgerversammlung die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten, so der Bürgermeister.
Danke sehr, hier kann man nachlesen, das es heutzutage, bei gelebter Demokratie, eine Selbstverständlichkeit sein sollte.