Diffamierungen

Folgende Aussagen musste ich mir von GR-Mitgliedern (egal ob Mann oder Frau) gefallen lassen:

fernmündlich:
1. Was Du tust ist unterste Schublade, unter aller Sau und rein persönlich zwischen Dir und dem BM.
Klarstellung: ich habe nichts und zu keiner Zeit persönliches mit dem BM zu tun (darum bin ich auch nie auf die Ebene "per DU" gegangen um mich in meiner GR-Position auch nicht annähernd "einnehmen" zu lassen), sondern habe absoluten Achtung und Respekt vor einer solchen Position (Augenhöhe). Alle meine Themen mit dem Gremium sind nachweislich Sachthemen und noch nie zu meinem persönlichen Vorteil gewesen. Sie waren und sind immer zum Vorteil und Wohle aller BürgerInnen gedacht, was mir GR W. Schneider am 25.02.2007 im persönlich Gespräch auch bestätigte). Nebenbei bemerkt, 228 gültige Unterschriften zum Bürgerbegehren sollte man nicht einfach auf eine solche emotionale Ebene verlagern, sondern uneingeschränkt und unvoreingenommen respektieren.

schriftlich:
2. Abschließend ist es mir ein Anliegen, dir mitzuteilen, daß ich es beleidigend, beschämend und unmöglich finde, wie Du als ehemaliges Mitglied des Gemeinderats deine Kolleginnen und Kollegen darstellst und durch den "Dreck" ziehst.
Klarstellung: ich wüsste nicht, wann ich irgend jemanden durch den "Dreck" gezogen habe. Sollte ich jemanden zu Nahe getreten sein oder durch den Dreck gezogen haben, erbitte ich eine Nachricht incl. einer Begründung womit ich ihm zu Nahe getreten bin oder durch den Dreck gezogen habe sollte. (Eigentlich müsste sich der/die Autor/in jetzt detailliert melden - ich wette ...... da meldet sich keine/r)

Vorgang: Bis dato hat kein Gemeinderat von sich aus mit mir Kontakt aufgenommen und sich Informationen eingeholt bzw. irgend etwas klar gestellt (unsachlich und persönlich werden ist ja auch einfacher) - dies trotz vielfacher Hinweise/Fragen und Anregungen (siehe Mails). Kritik wird dagegen auf emotionale Ebene, gegen meine Person, verlagert weil man anscheinend sachlich und fachlich nicht (mehr) argumentieren kann. Für mich persönlich sind solche Aussagen - wie oben - eine leider missglückte Darstellung der geistigen Reife!

Ergo: Es ist jedem/r BürgerIn sein/ihr gutes Recht, durch Hinterfragen, sich für die Wahrheit sowie für Kosteneinsparungen, zum Wohle unserer Gemeinde, einzusetzen. Wenn aber jetzt auch GRäte dieses Recht mit persönlichen Abwertungen beschneiden wollen, dann kann es eigentlich nur meine Vorgehensweise bestätigen!

Fazit: Das Gremium hat hinsichtlich den wahren Kosten letztmals am 29.01.08 via E-Mail - im voraus zur Sitzung 01.02.08 - von mir einen deutlcihen "Wink mit dem Zaunpfahl" erhalten. Wenn sie es nicht verstehen und nicht selbst reagieren, kann ich nichts dafür. Ich habe dem Gremium mehrmals die Chance gegeben es selbst der Öffentlichkeit zu erklären - fairer geht es nicht! Nun mehr habe ich, die mir vorliegenden Informationen allen BürgerInnen zur Verfügung gestellt, denn das Gremium beharrte ja konsequent, siehe Amtsblätter, auf seine Version und hat somit Hinweise nicht genutzt.

Auf den Punkt gebracht

Der Gemeinderat ist laut gesetzlicher Grundlage - siehe Gemeindeordnung - das Kontrollorgan der Verwaltung. Alle BürgerInnen haben das Recht und somit den berechtigten Anspruch darauf, dass die von ihnen gewählten Gemeinderäte und -rätinnen diese Aufgabe uneingeschränkt und pflichtbewusst wahr nehmen. Keine/r wurde gezwungen als GR zu kandidieren. Wer jedoch diesem freiwillig übernommenen, gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen kann oder (aus persönlichen Gründen?) will, darf eben so ein Amt nicht annehmen. Gemeinderatsmitglied zu sein ist keine "Prestigeoption", sondern ein freiwillig übernommener Auftrag gegenüber den BürgerInnen, welcher mit "Pflichten" - siehe nachstehend - verbunden ist.

Grundsatz: Der Gemeinderat

ist das Hauptorgan der Gemeinde! Der Funktionsumfang des Gemeinderates umfasst dabei:
- die politische Vertretung der Bürgerschaft nach dem Prinzip der repräsentativen Demokratie (Art. 28 Grundgesetz)
- die Grundsatzkompetenz. Dem Gemeinderat steht die kommunalpolitische Führung in der Gemeinde zu. Er bestimmt die Richtlinien für die Verwaltung der Gemeinde, an die der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung gebunden sind.
- alle Entscheidungen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften oder Hauptsatzung der Bürgermeister zuständig ist. Ist es im Einzelfall zweifelhaft, wer zuständig ist, besteht eine Zuständigkeitsvermutung zugunsten des Gemeinderats.
- die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat hat den Vollzug seiner Beschlüsse zu überwachen. Wenn Missstände in der Verwaltung der Gemeinde auftreten dafür zu sorgen, dass sie beseitigt werden.
Quelle: Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Baden-Württember (Boorberg-Verlag)
(pers. Anmerkung: Missstände wurden dem Gemeinderat schon oft von mir mitgeteilt aber nicht reagiert - die GRäte wissen was ich meine!)

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