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Vertrauensbruch?

... oder wie darf man das alles verstehen?

Dem "Bürgerbebehren zum Bürgerentscheid" wurde in der öffentlichen GR-Sitzung am 01.02.2008 zu 100% statt gegeben. Nach diesem Rechtgültigen Beschluss haben die Gemeinderäte in nichtöffentlicher Sitzung (laut Aussage zweier GRäte mir gegenüber - Namen bekannt) den Antrag auf "Einsicht in die Bürgerbegehrenslisten" gestellt. Diesem Antrag hat BM Herberich statt gegeben, was er mir auch schriftlich, auf Anfrage, bestätigte.

Eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten (BW) hierzu ergab vorab folgende Antwort:
"Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren ebenso zu behandeln. D. h., dass der Gemeinderat - obwohl für die Entscheidung über das Bürgerbegehren zuständig - in aller Regel nicht in die Unterschriftenliste Einsicht zu nehmen braucht. Das bedeutet aber nicht, dass im Einzelfall eine Ausnahme zulässig sein kann. Das gilt z. B., wenn der Gemeinderat geltend macht, ihm lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass - entgegen der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters - eine nicht ausreichende Zahl von wahlberechtigten Bürgern das Bürgerbegehren unterschrieben hat."

Da spricht doch der gesamte Gemeinderat in seiner Stellungname (Amtsblatt vom 20.02.08) wie folgt: "Herrn Bürgermeister Herberich sprechen wir unser vollstes Vertrauen aus" obwohl er, - laut Ausführungen des Landesdatenschutzbeauftragten - nur Einsicht bekommen konnte, wenn er geltend machte, das die Sitzungsvorlage nicht korrekt wäre. - Welch ein eklatanter Widerspruch! Im veröffentlichten GR-Protokoll steht zumindest kein einziges Wort darüber.

Warum das ganze nach dem Beschluss und auch noch nichtöffentlich stattfand, wird zu erklären sein. Für mich wurde mit diesem handeln das Vertrauen der BürgerInnen zum Thema Datenschutz missbraucht! Ein tiefer Keilschlag mitten in das Vertrauen zwischen Gremium und Bürgerschaft! Jetzt verstehe ich auch das - denn Gesetze haben anscheinend keine Bedeutung mehr, Ich bitte um Entschuldigung, für meine "Gutgläubigkeit" der Verwaltung gegenüber hinsichtlich Datenschutz, bei den BürgerInnen, den ich bin auch enttäuscht worden. Die Angelegenheitt wird derzeit vom Datenschutzbeauftragten bearbeitet.

Was will der GR eigentlich mit den Namen? (Bürger für den Bürgerentscheid beinflussen?)