12.01.08 - M. Dietrich (GR steht zur Vereinbarung)
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Löblich ist es, dass das Gremium sich zum Erhalt des Kindergartens in Kälbertshausen - laut Beschluß in der Sitzung vom 15.11.07 - bekennt, und somit an der rechtsgültigen Vereinbarung zwischen Hüffenhardt und Kälbertshausen vom 06.06.1974 (gültig ab dem 01.01.1975 ; genehmigt vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit Verfügung Nr: 12-21/0001 vom 12.06.1974) in Bezug auf § 10 Abs: 3 fest hält.
Mit diesem Beschluß (siehe Amtsblatt Nr: 50 vom 13.12.2007) unterstreicht der Gemeinderat somit ausdrücklich und nachhaltig, dass die bestehende und heute noch rechtsgültige Vereinbarung zwischen Hüffenhardt und Kälbertshausen auch in der Praxis weiterhin gelebt wird. Der GR steht somit uneingeschränkt hinter der vorgenannten Vereinbarung.
Anmerkung: Eine Änderung der Hauptsatzung wurde bis dato nicht angestrebt und somit hat die Vereinbarung weiterhin auch volle Rechtsgültigkeit, was ja mit dem Beschluß vom Gremium eindeutig untermauert und dokumentiert wurde.
Es verwundert jedoch dieser Beschluß dahingehend, da laut dem Gremium der "Förderungszuschuß" aus dem "Förderprogramm Kinderbetreuung" nur dann gewährt wird, wenn alle Kinder im Kinderhaus untergebracht werden. So der BM bereits öffentlich ausführte.
Anmerkung: Irgendwie ist das Finanzierungsthema dadurch jedoch sehr suspekt geworden.