Bildungshaus 3 - 10
Pädagogischer Verbund von Kindergarten und Grundschule
- Ausschreibung -
<Auszug>
Teil IV - Modalitäten der Teilnahme
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Erprobung sind die Freiwilligkeit aller Beteiligten, der Verzicht auf die Gewährung von Mitteln für eventuelle Beförderung von Kindern und die sächliche Ausstattung.
Das dürfte ja geklärt sein, die Gemeinde trägt die Baukosten
Die Zustimmung der Eltern ist schriftlich einzuholen.
davon hat man nie etwas gelesen
Das Einverständnis der beteiligen Schule/n, Kindergärten, Träger und Eltern muss vorliegen.
Damit war zum Zeitpunkt der Antragsstellung klar, das die Gemeinde Träger des KiHa wird - gab es dazu mal einen Beschluss im GR? Zudem - wann lag eigentlich das Einverständnis der Eltern vor?
Aus der freiwilligen Entscheidung zur Teilnahme von Kindern ab dem 5. Lebensjahr wird eine entsprechende Verpflichtung erwartet.
Freiwilligkeit. Also auch in 5 Jahren sollen die Eltern freiwillig entscheiden können und nicht nur die Eltern von heute.
Dreijährige und vierjährige Kinder können auf Wunsch der Eltern in die Intensivkooperation in Form einer Selbstbindung aufgenommen werden.
Das liest sich im Konzept Hüffenhardt aber ganz anderst.
Noch nicht schulpflichtige Kinder können nur teilnehmen, wenn sie im Bezirk der kooperierenden Grundschule wohnen.
Also keine Teilnahme für Kinder z.B. aus Wollenberg
Auswertung
Da kann man nur froh sein, das Hüffenhardt nicht in das Modellprojekt "Bildungshaus 3-10" gekommen ist.
Nutzen wir die Möglichkeit, sich z.B. am Bildungshaus 3-10 in Heidenheim zu orientieren, dem Konzept, welches ausgereift und detailliert zu sein scheint, Anregungen zu entnehmen. In Heidenheim sind die gleichen örtlichen Gegebenheiten wie in Hüffenhardt (Standorte von GS und KiGa getrennt), und es wird bewiesen, dass man ein "Pädagogisches Konzept" umsetzen kann - Konzepte sind eben nicht an einen Standort gebunden.
Den Vorteil gegenüber der Teilnahme am Modellprojekt besteht auch darin, das man unabhängig von "Vorgaben bzw. Auflagen" eigene Ideen, Variationen, Flexibilität, Kooperationen u.s.w. in Absprache mit dem Träger, der GS und den Eltern jederzeit umsetzen bzw. bei Bedarf diese auch jederzeit ändern kann. Auch bleibt hierbei die Offenheit gegenüber z.B. Wollenberg erhalten.
Fazit: Mehr Freiheit und Individualität für ALLE Beteiligten (besonders auch der Personen, welche erst noch Eltern werden - Investitionssicherheit) ohne jedwede Belastungsformen für z.B. Anwohner/Anlieger, Gemeinde u.s.w. bietet der Erhalt des Kindergartens im Mühlweg.