1. Lärmschutz Allgemein
- da bereits bei 40dbA Lern- und Konzentrationsstörungen gegeben sind (lese Lärm), will man die Kleinkinder bei z.B. Klassenarbeiten nicht ins Freie lassen (das im Sommer?).

Meinung: Kinder von 0 bis 6 Jahren können sich im Kindergarten - auf Grund seiner beneidenswerten Lage - sich frei und unbekümmert entfalten und ihrem Spiel- und Freizeitdrang fröhnen. Im Kinderhaus kommt es jedoch bereits im Vorfeld (siehe auch Beiträge 2 und 3) zu Regularien für die Kinder.

2. Lärmschutz zur Mittagsruhe der Anwohner
um die Anwohner in der Mittagszeit nicht zu stören, sollen die Kinder in der Mittagszeit nicht ins Freie. Und das im Sommer? Bekommt das Kinderhaus eine Klimaanlage?

Quelle: Kraichgaustimme vom 13.12.07
<Zitat>
Eindeutig sagten Kindergartenleiterin Silke Ziegler und Schulleiterin Barbara Rünz Rücksichtnahme zu und legten fest, dass in der Mittagspause die Freiflächen nicht genutzt werden sollen.
</Zitat>

3. Lärmschutz bei Klassenarbeiten

Quelle: Frau GRin Ziegler im persönlichen Gespräch
<Zitat>
Wenn die Schule Klassenarbeiten schreibt, dann gehen wir mit den Kinder nicht ins Freie oder besuchen andere Einrichtungen im Ort.
</Zitat>

Gesamtkommentar: na toll, da wird was Neues gebaut und schon steht fest, dass die Kinder bei Bedarf (Klassenarbeiten der Grundschule und Mittagszeit) "aus-/eingesperrt" werden sollen bzw. Aktionen auf externem Gelände (Spielplatz etc.) durchgeführt werden. Wie schön haben es die Kinder "noch" im bestehenden Kindergarten (Mühlweg) - siehe Galerie
(Martin Dietrich)