nachstehend möchte ich doch einige Unstimmigkeiten zum Pressebericht vom 17.01.2008 in der Kraichgaustimme ins rechte Licht rücken!
Die Liste Kinderhaus lag aus: Kaufboykott
Es gibt keine Liste „Kinderhaus“ – es gibt lediglich eine Liste für einen Antrag nach §21 GemO zu einem Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid zum GR-Beschluss „Kinderhaus“ - Diese Vorgehensweise ist für alle Bürger und Bürgerinnen, egal ob Pro oder Contra, zum Thema Kinderhaus von demokratischem nutzen. Daran kann und darf nichts falsch sein.
"Privat" nicht mehr einkaufen
Es ist sicherlich jedem sein gutes Recht eine solche Position einzunehmen.
Gerade aber auch in der Funktion als Kindergartenleiterin sollte es das Bestreben und Ziel sein, unseren Kinder bereits von Anfang an Demokratieverhalten und nicht Boykottverhalten vorzuleben. Es lässt sich nun mal nicht die Ehrenamtsträgerschaft sowie die berufliche Position vom Privatleben trennen, besonders nicht wenn man in allen Lebensbereichen mit gerade „dieser“ Thematik involviert ist.
Mit dieser öffentlichen Boykottaktion wird sich jeder Unternehmer wohlweislich künftig überlegen müssen, ob er der Demokratie oder seinem wirtschaftlichen Unternehmen gerecht wird (die Antwort dürfte leicht sein) und Faktum wurde unserem bisherigen Forum zur Entscheidungsfindung (bei künftigen Unterschriftenlisten - egal für oder gegen was) mit dieser Aktion ein Schaden zugefügt.
Fazit: Wo (Publikumsverkehr) aber sollen dann noch in Hüffenhardt künftig Unterschriftslisten für wichtige Bürgerthemen zur neutralen Entscheidungsfindung ausgelegt werden, wenn Unternehmer sogar von Ehrenamtsträgern offiziell mit Boykott konfrontiert werden, wobei diese Unternehmer doch nur einen legalen gesetzlich Entscheidungsprozeß (unabhängig ihrer eigenen Meinung zum Thema) für alle Bürger (ob Pro oder Contra) unterstützen? Eigentlich müsste man diese Unternehmen, für Ihr neutrales Ehrenengagement zum Wohl der Demokratie in unserer Gemeinde, vom Gemeinderat sogar loben.
Briefwechsel Online zitiert
Eine öffentliche Anfrage an ein Gemeinratsmitglied zu öffentlichen Themen ist jederzeit zulässig und es erkläre mal jemand warum die Antwort darauf auf einmal nicht mehr öffentlich sondern "privat" sein sollte.
In der Praxis würde dies doch bedeuten, dass jede/r BürgerIn somit Anfragen gesondert an die Gemeinderäte stellen müsste, und „öffentliche“ Anfragen zu „öffentlichen“ Themen als „Privat“ beantwortet werden könnten und somit die „wahre“ Meinungsbildung, über das Engagement und die Ansichten eines Gemeinderates zu öffentlichen Themen, gegenüber der Öffentlichkeit verhindert werden.
Fazit: Wenn BürgerInnen „öffentlich“ Fragen zu „öffentlichen“ Themen stellen, dann ist es nicht nachvollziehbar, warum auf einmal eine Antwort oder ein Dialog nicht mehr „öffentlich“ sondern „privat“ sein sollte. Erst recht nicht nachvollziehbar ist zudem, sich durch stillschweigen einer öffentlichen Diskussion zu entziehen. (Bürgernähe und Wenn Bürger aufbegehren). Würde ein Unternehmer so bei seinen Kunden handeln, hätte er am Wirtschaftsmarkt keine Überlebungschancen mehr!
Sollte dies jedoch wirklich gelebte Öffentlichkeitsarbeit von Ehrenamtsträgern sein, dann ist es wahrlich eine "missglückte Demonstration der gelebten Öffentlichkeitsarbeit in der Demokratie" zum Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit bei kontroversen Themen insbesondere mit den Personen, welche eine andere Sichtweise haben und diese auch kund tun. Oder ist quer denken und hinterfragen etwa verboten worden? In Hüffenhardt scheint es verboten zu sein, bzw. es müssen dazu imaginäre Spielegeln (aufgestellt von der Verwaltung) beachtet werden! Wenn Bürger aufbegehren
Gemeinderäte haben ein Privatleben
Diese Ansicht ist in soweit korrekt, entlastet bzw. entbehrt aber nicht die freiwillig übernommene Vorbildfunktion „rund um die Uhr“ so der BGM selbst schon ausführte.
In meine GR-Tätigkeit hat der BM oft auf diese Verantwortung als Vorbildfunktion der Ehrenamtsträger hingewiesen. Als kleines Beispiel sei genannt, wenn Gemeinderäte mit zu hohen Geschwindigkeiten in der 30er Zone fuhren (sie fuhren ja Privat) oder Sperrparkplätze benutzten hat der BM, mit vorstehenden Argumenten, zum Einhalt aufgefordert.
Im Gesamtkontext würde sich daraus ergeben das man den BM / die GR-Mitglieder / die Vereinsvorstände / Unternehmer etc. bei Aussagen / Verhalten ausserhalb öffentlicher Gemeinde- /Vereins- / Unternehmensveranstaltungen etc. immer fragen müsste ob dies "Privat" gemeint sei/war oder nicht. Zudem würde es den Vorgenannten auch die Möglichkeit schaffen, das im Nachgang Aussagen/Verhalten als "Privat" deklariert werden könnten um sich einer etwaigen Kritik nicht stellen zu müssen. Dies nur mal zum nachdenken!
Zahlen ins rechte Licht gerückt
Die von mir genannten Basiszahlen sind von der Hüffenhardter Homepage entnommen und, in den auf der Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid, ohne Zuschüsse aufgeführt. Unser BM ist zwar hinsichtlich den Zuschüssen zuversichtlich, aber eine Garantie, die Zuschüsse zu erhalten (wie auf der Bürgerversammlung erwähnt), gibt es eben nicht. Ich verweise hierbei hilfsweise nochmals ausdrücklich auf den Pressebericht zum Haushaltsplan vom 15.12.2007
Zudem habe ich am 21.12.07 zu den tatsächlichen Kosten sowie zum Zuschuss "Förderprogramm Kinderbetreuung" am 14.01.08 jeweils eine öffentliche Anfrage getätigt, welche leider nicht beantwortet wurden (siehe auch Wenn Bürger aufbegehren).